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   OLG Stuttgart, 08.06.2000 - 4 W 26/2000, 4 W 26/00   

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https://dejure.org/2000,13739
OLG Stuttgart, 08.06.2000 - 4 W 26/2000, 4 W 26/00 (https://dejure.org/2000,13739)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.06.2000 - 4 W 26/2000, 4 W 26/00 (https://dejure.org/2000,13739)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 4 W 26/2000, 4 W 26/00 (https://dejure.org/2000,13739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der "Unverzüglichkeit" einer Gegendarstellung i.S.d. § 10 Abs. 3 S. 3 Rundfunk-Staatsvertrag

  • artikel5.de

    Unverzüglichkeit einer Gegendarstellung auf ein alle drei Wochen verbreitetes TV-Magazin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Gericht entscheidet über die Unverzüglichkeit eines Gegendarstellungsanspruches

  • beck.de (Kurzinformation)

    Unverzüglichkeit eines Gegendarstellungsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2000, 773
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Köln, 14.06.1995 - 28 O 178/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.06.2000 - 4 W 26/00
    Daher wäre es erforderlich gewesen, in der Erstmitteilung die einzelnen Behauptungen konkret zu bezeichnen, auf die dieser Eindruck gestützt wird (Seitz/Schmidt/Schoener, aaO, Rn. 208; Löffler/Sedelmeier, aaO, § 11 LPG, Rn. 99; LG Köln, AfP 1995, 684).

    Insofern unterscheidet sich der hier vorliegende Sachverhalt von dem vom Landgericht Köln (AfP 1995, 684) entschiedenen Fall, wo sich der Eindruck erst im Zusammenhang mit der bildlichen Wiedergabe ergab.

  • OLG Hamburg, 02.04.1981 - 3 U 143/80
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.06.2000 - 4 W 26/00
    Hierfür ist erforderlich, dass dem Anspruchsverptlichteten ohne schuldhaftes Zögern, innerhalb der Ausschlussfrist von zwei Monaten und der Aktualitätsgrenze eine Gegendarstellung übersandt wird, die sowohl formell wie auch inhaltlich allen Anforderungen entspricht (OLG Hamburg, AfP 1981, 410; OLG Hamburg, AfP 1985, 216; Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch, 3. Aufl., 1998, Rn. 144 m.w.Rechtsprechungsnachweisen; Löffler/Sedelmeier, Presserecht, 4. Aufl., 1997, § 11 LPG, Rn. 157).
  • OLG Hamburg, 19.03.1985 - 3 W 28/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.06.2000 - 4 W 26/00
    Hierfür ist erforderlich, dass dem Anspruchsverptlichteten ohne schuldhaftes Zögern, innerhalb der Ausschlussfrist von zwei Monaten und der Aktualitätsgrenze eine Gegendarstellung übersandt wird, die sowohl formell wie auch inhaltlich allen Anforderungen entspricht (OLG Hamburg, AfP 1981, 410; OLG Hamburg, AfP 1985, 216; Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch, 3. Aufl., 1998, Rn. 144 m.w.Rechtsprechungsnachweisen; Löffler/Sedelmeier, Presserecht, 4. Aufl., 1997, § 11 LPG, Rn. 157).
  • BGH, 03.08.2010 - VI ZR 113/09

    Schadensersatzanspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten:

    So setzt der Anspruch auf Gegendarstellung in einem Druckerzeugnis voraus, dass dem Anspruchsverpflichteten unverzüglich im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 4 Berliner PresseG (GVBl. Berlin 1965, 744) und innerhalb der Ausschlussfrist von drei Monaten eine Gegendarstellung zugeleitet wird, die sowohl formell als auch inhaltlich allen Anforderungen entspricht (vgl. OLG Hamburg, AfP 1981, 410; OLG Hamburg, AfP 1985, 216; OLG Stuttgart ZUM 2000, 773; OLG Dresden, ZUM-RD 2007, 117; KG, ZUM-RD 2008, 229; zu Gegendarstellungen in Telemedien vgl. § 56 Abs. 3 des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien in der zum 1. März 2007 in Kraft getretenen Fassung des Neunten Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (HmbGVBl. 1991, 425)).
  • OLG Köln, 25.07.2013 - 15 U 87/13

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gegendarstellung

    Bedeutung hat in diesem Zusammenhang auch, in welchen Intervallen die betreffende Sendung ausgestrahlt wird (vgl. OLG Stuttgart, ZUM 2000, 773 ff.).

    Daher wäre es erforderlich gewesen, in der Gegendarstellung konkret zu bezeichnen, auf welche einzelnen Behauptungen dieser Eindruck gestützt wird (vgl. OLG Stuttgart, ZUM 2000, 773 ff.).

  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05

    Anspruch auf Verbreitung einer modifizierten Gegendarstellung im Südwestrundfunk:

    aa) Ob diesem Erfordernis entsprochen wird, beurteilt die herrschende Auffassung anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls ohne Bindung an eine starre Frist (OLG Stuttgart, ZUM 2000, 773; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 23; OLG Hamburg, NJW 2001, 186; Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 132; Löffler/Sedelmeier, Presserecht, 4. Aufl., § 11, Rn. 159; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl., Kapitel 25, Rn. 26; Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rn. 568; Soehring, Presserecht, 3. Aufl., Rn. 29.36; Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kapitel 11, Rn. 168).
  • OLG Dresden, 14.03.2017 - 4 U 142/17

    Gegendarstellungsfähigkeit einer Äußerung über einen Politiker

    Ob der Betroffene ohne schuldhaftes Zögern auf die Verbreitung der Gegendarstellung hingewirkt hat, beurteilt sich nach heute ganz herrschender Meinung nach den Umständen des Einzelfalles (OLG Stuttgart, ZUM 2000, 773; Ricker/Weberling, Handbuch des Presserechts, 6. Aufl. 25. Kapitel Rn 26 m.w.N.).
  • LG Hechingen, 07.01.2008 - 2 O 309/07
    Die Aktualitätsgrenze ist damit nach den Umständen des Einzelfalls ohne Bindung an eine starre Frist (vgl. OLG Stuttgart ZUM 2000, 773; OLG Stuttgart OLGR 2006, 400 jeweils für Rundfunksendungen) noch gewahrt, zumal es sich um ein nur alle zwei Monate erscheinendes Druckwerk handelt und der Bericht den betroffenen Durchschnittslesern der konkreten Publikation (weitgehend Fachpublikum) noch im Gedächtnis ist (Löffler-Sedelmaier § 11 LPG Rn. 159 mit Nachw.).

    Es gilt das Alles-oder-Nichts-Prinzip (OLG Stuttgart ZUM 2000, 773; OLG Stuttgart OLGR 2006, 400; Löffier-Sedelmaier § 11 LPG Rn. Rn. 208 fr. mit Nachw. zu den streitigen Einzelheiten sowie Rn. 125 zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung).

  • OLG Dresden, 12.07.2017 - 4 W 558/17

    Voraussetzungen des rechtlichen Interesses an einer Gegendarstellung gegen einen

    Darüber hinaus ist der beanstandete Kern der Erstmitteilung wiederzugeben und anzugeben, von welcher konkreten Behauptung dieser Eindruck ausgeht (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 19. Februar 2008 - 7 U 94/07 -, juris; OLG Köln aaO; OLG Stuttgart, ZUM 2000, 773 ff.).
  • OLG Dresden, 03.04.2018 - 4 W 282/18

    Unverzüglichkeit eines Gegendarstellungsverlangens

    Ob der Betroffene ohne schuldhaftes Zögern auf die Verbreitung der Gegendarstellung hingewirkt hat, beurteilt sich nach heute ganz herrschender Meinung nach den Umständen des Einzelfalles (OLG Stuttgart, ZUM 2000, 773; Ricker/Weberling, Handbuch des Presserechts, 6. Aufl. 25. Kapitel Rn 26 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 26.10.2006 - 4 U 1541/06
    Hierfür ist erforderlich, dass dem Anspruchsverpflichteten ohne schuldhaftes Zögern, innerhalb der Ausschlussfrist von zwei Monaten und der Aktualitätsgrenze eine Gegendarstellung übersandt wird, die sowohl formell als auch inhaltlich allen Anforderungen entspricht (OLG Stuttgart ZUM 2000, 773; OLG Hamburg, AfP 1981, 410; OLG Hamburg, AfP 1985, 216; Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch, 3. Aufl., 1998, Rn. 144 m.w.N).
  • OLG Dresden, 28.08.2017 - 4 U 1191/17

    Gegendarstellung

    Darüber hinaus ist der beanstandete Kern der Erstmitteilung wiederzugeben und anzugeben, von welcher konkreten Behauptung dieser Eindruck ausgeht (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 19. Februar 2008 - 7 U 94/07 -, juris; OLG Köln aaO; OLG Stuttgart, ZUM 2000, 773 ff.).
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